Staatsprüfung für Übersetzer Darmstadt (Recht/Jura)
Thread poster: Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ)
Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ)
Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ)  Identity Verified
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Apr 28, 2010

Hallo,

ich bin Vollzeit-Ubersetzer Fachbereich Jura. Logischerweise wuerde ich mich gerne vor einem Landgericht beeidigen lassen und muss daher die Staatspruefung ablegen. Ich habe aber nicht Uebersetzer gelernt, sondern deutsches und englisches Recht.

Daher fuerchte ich mich etwas vor der Pruefung, obwohl ich mich fuer einen guten Fachuebersetzer (Jura) halte - ich habe keine Lust aufgrund irgendwelcher Spielchen, die innerhalb der Uebersetzer-Szene stattfinden und die
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Hallo,

ich bin Vollzeit-Ubersetzer Fachbereich Jura. Logischerweise wuerde ich mich gerne vor einem Landgericht beeidigen lassen und muss daher die Staatspruefung ablegen. Ich habe aber nicht Uebersetzer gelernt, sondern deutsches und englisches Recht.

Daher fuerchte ich mich etwas vor der Pruefung, obwohl ich mich fuer einen guten Fachuebersetzer (Jura) halte - ich habe keine Lust aufgrund irgendwelcher Spielchen, die innerhalb der Uebersetzer-Szene stattfinden und die mir nicht bekannt sind zu scheitern. Die Uebersetzer-Szene schuetzt sich ja auch gerne mal vor Quereinsteigern, wie man am Verhalten des Bundes Deutscher Uebersetzer gegenueber Quereinsteigern unschwer erkennen kann (mal abgesehen von den Anforderungen an Quereinsteiger ignorieren die einfach meine Emails - man sagt das sei typisch).

Wie schwer ist die Pruefung?

Gibt es etwas auf das man besonders achten muss? Irgendwelche 'no-nos'?

Wuerde mich ueber Tips und Hinweise sehr freuen.

Gruss,

Albert.
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Gudrun Wolfrath
Gudrun Wolfrath  Identity Verified
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Vielleicht hilft folgender Link weiter: Apr 28, 2010

http://www.ifa.uni-erlangen.de/pruefungen/andere/abschlusspruefungen.shtml

In Bayern zumindest musste man bei der schriftlichen Prüfung 4 Übersetzungen (2 fachsprachliche - Fremdsprache->Muttersprache und vice versa und 2 nichtfachsprachliche, ebenfalls Fremdsprache->Muttersprache und vice versa ) anfertigen, außerdem einen Aufsatz in der Fremdspr
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http://www.ifa.uni-erlangen.de/pruefungen/andere/abschlusspruefungen.shtml

In Bayern zumindest musste man bei der schriftlichen Prüfung 4 Übersetzungen (2 fachsprachliche - Fremdsprache->Muttersprache und vice versa und 2 nichtfachsprachliche, ebenfalls Fremdsprache->Muttersprache und vice versa ) anfertigen, außerdem einen Aufsatz in der Fremdsprache über ein aktuelles Thema schreiben. Es wurden 3 Themen vorgeschlagen (z. B. Politk, Kulturelles).

Viel Glück,
Gudrun
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Dr. Derk von Moock
Dr. Derk von Moock
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Keine Vorurteile Apr 28, 2010

In Darmstadt sind keinerlei "Spielchen der Übersetzerszene" zu befürchten, wenn man zugelassen ist, und somit seine Berufserfahrung belegt hat, spielt die Ausbildung keinerlei Rolle. Die Prüfer kennen im Regelfall den Hintergrund der Kandidaten nicht. Es ist ja gerade Intention der Prüfungen, qualifizierten Quereinsteigern eine Berufsqualifikation zu bieten. Also kein Angst.

Leicht sind die Prüfungen allerdings nicht, und man sollte sich auch als Vollzeitübersetzer vorbereiten
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In Darmstadt sind keinerlei "Spielchen der Übersetzerszene" zu befürchten, wenn man zugelassen ist, und somit seine Berufserfahrung belegt hat, spielt die Ausbildung keinerlei Rolle. Die Prüfer kennen im Regelfall den Hintergrund der Kandidaten nicht. Es ist ja gerade Intention der Prüfungen, qualifizierten Quereinsteigern eine Berufsqualifikation zu bieten. Also kein Angst.

Leicht sind die Prüfungen allerdings nicht, und man sollte sich auch als Vollzeitübersetzer vorbereiten und sorgfältig arbeiten. Das gilt vor allem für die mündliche Prüfung (Stegreifübersetzen, Verhandlungsdolmetschen, Landeskunde, ...). Mit der entsprechenden Erfahrung lässt sich aber alles schaffen.

Viel Erfolg
Derk
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Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ)
Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ)  Identity Verified
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Gudrun - danke fuer's posten Apr 28, 2010

Die Pruefung sieht in Darmstadt so aehnlich aus. Ich frage mich bloss was man bei der Pruefung beachten muss. Ich meine, ich uebersetze (fast) jeden Tag juristsiche Inhalte ins Deutsche und auch in die englische Sprache - was kann man denn noch tun um sich vorzubereiten und gibt es irgendwelche Fallen? Etwas, das Anwaelten egal ist aber Linguisten nicht? Irgendwelche grundsaetzlichen Sachen? Ich denke da z.B. an Wortfolge oder dergleichen.

Kann man eigentlich Fussnoten machen? Z.B.
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Die Pruefung sieht in Darmstadt so aehnlich aus. Ich frage mich bloss was man bei der Pruefung beachten muss. Ich meine, ich uebersetze (fast) jeden Tag juristsiche Inhalte ins Deutsche und auch in die englische Sprache - was kann man denn noch tun um sich vorzubereiten und gibt es irgendwelche Fallen? Etwas, das Anwaelten egal ist aber Linguisten nicht? Irgendwelche grundsaetzlichen Sachen? Ich denke da z.B. an Wortfolge oder dergleichen.

Kann man eigentlich Fussnoten machen? Z.B. wenn in einem englischen Text das Wort 'mortgage' vorkommt, mache ich haeufig eine Fussnote und lasse im Text 'Hypothek' stehen oder 'Grundschuld', je nachdem, und erlaeutere.

Umgekehrt weise ich in einer Fussnote darauf hin dass es in Deutschland keine entsprechung fuer eine 'floating charge' gibt und erlaeutere dies. Meine Kunden wissen es zu schaetzen - das Pruefungsamt wahrscheinlich nicht..
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Gudrun Wolfrath
Gudrun Wolfrath  Identity Verified
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Albert, Apr 28, 2010

fachlich hast du wohl nichts zu befürchten. Schwierig ist eher die so genannte Hinübersetzung (in die Fremdsprache) nichtfachlicher Art.

An besondere Fallen kann ich mich eigentlich nicht erinnern (habe die Prüfung zweimal - da für zwei Fremdsprachen - absolviert).

Sicher ist es ratsam, viel Fremsprachliches zu lesen, sowohl Bücher als auch Zeitungen.

Für den Aufsatz solltest du dich fit machen, landeskundliche Themen verfolgen und üben.

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fachlich hast du wohl nichts zu befürchten. Schwierig ist eher die so genannte Hinübersetzung (in die Fremdsprache) nichtfachlicher Art.

An besondere Fallen kann ich mich eigentlich nicht erinnern (habe die Prüfung zweimal - da für zwei Fremdsprachen - absolviert).

Sicher ist es ratsam, viel Fremsprachliches zu lesen, sowohl Bücher als auch Zeitungen.

Für den Aufsatz solltest du dich fit machen, landeskundliche Themen verfolgen und üben.

Welche Sprachrichtung willst du denn ablegen?

Das Kultusministerium kann dir keine brandaktuellen Hinweise geben? Oder du wendest dich an eine der Sprachenschulen, die auf die Prüfung vorbereiten?

[Bearbeitet am 2010-04-28 09:26 GMT]
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Gudrun Wolfrath
Gudrun Wolfrath  Identity Verified
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Beinahe vergessen: Apr 28, 2010

Ratsam ist es sicher, ohne Fußnoten auszukommen.

 
Kamil Gwozdz
Kamil Gwozdz  Identity Verified
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Ich habe einen ganz ähnlichen Hintergrund, ... Apr 28, 2010

habe die komplette juristische Ausbildung in der BRD durchlaufen, wurde zur Anwaltschaft zugelassen, habe dann allerding als ausländischer Rechtsanwalt aus der EU überwiegend in Polen gearbeitet. Eine sprachwissenschaftliche Ausbildung habe ich nie absolviert.
Habe mich dann um die Zulassung zur Prüfung bei der Sächsischen Bildungsagentur in Leipzig bemüht, musste dabei nachweisen, dass ich fleißig übersetzt habe, wurde zugelassen und habe die Prüfung auch ohne Probleme bestanden.
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habe die komplette juristische Ausbildung in der BRD durchlaufen, wurde zur Anwaltschaft zugelassen, habe dann allerding als ausländischer Rechtsanwalt aus der EU überwiegend in Polen gearbeitet. Eine sprachwissenschaftliche Ausbildung habe ich nie absolviert.
Habe mich dann um die Zulassung zur Prüfung bei der Sächsischen Bildungsagentur in Leipzig bemüht, musste dabei nachweisen, dass ich fleißig übersetzt habe, wurde zugelassen und habe die Prüfung auch ohne Probleme bestanden. Ein paar Monate später wurde ich dann vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden als Übersetzer für die polnische Sprache beeidigt.
In Sachsen kann man dabei den Unternehmenssitz sogar in einem anderen EU-Land haben, in meinem Fall Polen. Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht, Dolmetschergesetze sind Ländersache.
"Irgendwelche Spielchen" sind mir nicht aufgefallen. Mann muss sich halt auf die Prüfung vorbereiten, in Sachsen bekommt man die Prüfungsaufgaben der früheren Prüfungen, wenn man freundlich bittet.
Wenn Du Recht gelernt hast, solltest Du in der Lage sein, dem jeweiligen Dolmetschergesetz und eventuellen Ausführungsvorschriften dazu alles erforderliche zu entnehmen.

Beste Grüße
Kamil

PS: Das ist ein Übersetzerforum, desswegen kann man sich durch abfällige Bemerkungen über die "Übersetzer-Szene" schnell unbeliebt machen.
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Monika Elisabeth Sieger
Monika Elisabeth Sieger  Identity Verified
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Master in Legal Translation als Option Apr 28, 2010

Hi Albert!
Aus verschiedenen früheren Beiträgen und einer Bewerbung bei unserer Agentur weiss ich, dass Du in London wohnst.
Wie wäre es mit einem Master in Legal Translation an der City University?
Das ist super spannend und gibt wirklich das notwendige Handwerkszeug mit.
Ich persönlich geniesse den Kurs, da er wirklich Wissen vermittelt. Da Du, wie ich, in beiden Rechtssystemen Abschlüsse hast, kannst Du Dich voll und ganz auf den linguistischen Teil stüzen und ha
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Hi Albert!
Aus verschiedenen früheren Beiträgen und einer Bewerbung bei unserer Agentur weiss ich, dass Du in London wohnst.
Wie wäre es mit einem Master in Legal Translation an der City University?
Das ist super spannend und gibt wirklich das notwendige Handwerkszeug mit.
Ich persönlich geniesse den Kurs, da er wirklich Wissen vermittelt. Da Du, wie ich, in beiden Rechtssystemen Abschlüsse hast, kannst Du Dich voll und ganz auf den linguistischen Teil stüzen und hast weniger Arbeit.
Bei den staatlichen Übersetzerprüfungen und der anschließenden Beeidigung, in mnachen Bundesländern auch Vereidigung genannt, musst Du bedenken, dass Du dann auch in diesem Bundesland wohnen musst, da diese Vereidigung nur für ein Bundesland gilt. Du kannst also das geliebte Stempelchen nicht im Ausland verwenden. Anscheinend macht Bayern da eine Ausnahme, aber zuerst muss man dort einen Wohnsitz haben.

Falls Dich der Kurs an der City reizt, gebe ich gerne mehr Auskunft!
Schreibe mir einfach eine Mail!
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Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ)
Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ)  Identity Verified
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Danke fuer's posten und @Kamil... Apr 28, 2010

Ich habe mich nicht abfaellig ueber Uebersetzer geaeussert sondern ueber den BDUe, dazu stehe ich auch.

Ausserdem ist mir aufgefallen, dass die Uebersetzer-Szene und auch ProZ eine Menge aeusserst empfindlicher Mitglieder hat.

Ich bin hier schon mal abgemahnt worden wegen der Anrede "gute Frau", ich muss sagen ich finde das laecherlich. Also ein paar Mimosen gibt es schon in dem Beruf wie es scheint, und auch hier - brauchst dich jetzt aber nicht angesprochen zu fuehlen
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Ich habe mich nicht abfaellig ueber Uebersetzer geaeussert sondern ueber den BDUe, dazu stehe ich auch.

Ausserdem ist mir aufgefallen, dass die Uebersetzer-Szene und auch ProZ eine Menge aeusserst empfindlicher Mitglieder hat.

Ich bin hier schon mal abgemahnt worden wegen der Anrede "gute Frau", ich muss sagen ich finde das laecherlich. Also ein paar Mimosen gibt es schon in dem Beruf wie es scheint, und auch hier - brauchst dich jetzt aber nicht angesprochen zu fuehlen.

Nochmals danke fuer eure Beitraege.
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Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ)
Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ)  Identity Verified
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@sivara Apr 28, 2010

Nee, wenn dann wuedre ich gucken dass ich ins ITI aufgenommen werde. Aber ich bin echt scharf auf den Titel 'beeidigter Uebersetzer' und will auch so im Telefonbuch etc stehen.

 
lisa23
lisa23
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Sehr schön Albert, Apr 28, 2010

kann dir nur recht geben, mit dieser “Empfindlichkeit” und zum BDÜ. Weiß allerdings nicht, was du mit "Spielchen" meinst.

Aber zum eigentlichen Thema. Ist bei mir allerdings schon ein bisschen her (München). Konzentriere dich, wie schon erwähnt, auf die allgemeine Übersetzung D/E und die Landeskunde/aktuelle Themen; viel Zeitung lesen (E/D ist eher "Pippifax", und mit der Fachübersetzung solltest du angesichts deines Hintergrunds eh kein Problem haben).

Und:
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kann dir nur recht geben, mit dieser “Empfindlichkeit” und zum BDÜ. Weiß allerdings nicht, was du mit "Spielchen" meinst.

Aber zum eigentlichen Thema. Ist bei mir allerdings schon ein bisschen her (München). Konzentriere dich, wie schon erwähnt, auf die allgemeine Übersetzung D/E und die Landeskunde/aktuelle Themen; viel Zeitung lesen (E/D ist eher "Pippifax", und mit der Fachübersetzung solltest du angesichts deines Hintergrunds eh kein Problem haben).

Und: bloß keine Fußnoten oder Randbemerkungen, das kommt da nicht so gut an (vermeide ich auch tunlichst im praktischen Übersetzerleben). Abkürzungen vermeiden. Auf guten Stil und korrekte Zeichensetzung achten. Wortschatz maximieren, da es ja keine Hilfsmittel gibt (zumindest damals nicht).

Viel Glück
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Monika Elisabeth Sieger
Monika Elisabeth Sieger  Identity Verified
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@Albert Apr 28, 2010

Ich bin Mitglied im ITI und möchte Dich darauf hinweisen, dass für eine Mitgliedschaft im ITI eine Übersetzerausbildung mit abgeschlossener Prüfung erforderlich ist.
Und wie gesagt, da Du in England wohnst, wirst Du Dich mit einer Beeidigung oder Vereidigung sehr sehr schwer tun.

Zu Deiner Bemerkung über die Übersetzerszene kann ich Kamil nur voll und ganz zustimmen. Der Ton macht die Musik. Und wir sind ein Forum, das allen Hilfe anbietet, dann aber auch höflich behand
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Ich bin Mitglied im ITI und möchte Dich darauf hinweisen, dass für eine Mitgliedschaft im ITI eine Übersetzerausbildung mit abgeschlossener Prüfung erforderlich ist.
Und wie gesagt, da Du in England wohnst, wirst Du Dich mit einer Beeidigung oder Vereidigung sehr sehr schwer tun.

Zu Deiner Bemerkung über die Übersetzerszene kann ich Kamil nur voll und ganz zustimmen. Der Ton macht die Musik. Und wir sind ein Forum, das allen Hilfe anbietet, dann aber auch höflich behandelt werden möchte. Ein feindseliger Unterton nutzt niemandem und wenn Du eh alles besser weißt, warum fragst Du dann?

Wegen des BDÜ: warum bist Du so negativ? Du mußt ja nicht Mitglied sein. Es gibt nun mal klare Mitgliedschaftsregeln, so bei ATA und ITI und wenn Dir das nicht gefällt, dann mußt Du eben mit Gleichgesinnten einen eigenen Verein ausmachen. Obwohl ich nicht Mitglied beim BDÜ bin, bekam ich jederzeit ausführlich und in sehr netter und kompetenter Weise alle Anfragen sofort beantwortet.

Denke immer an Jean de la Fontaine, der einmal sehr weise formulierte, dass zwar jeder für sich ist, aber Einigkeit stark macht, auch wenn dies Kompromisse an der eigenen Freihet bedeutet.

Wir sind zwar Juristen, aber deshalb keine besondere Spezies, die sich über andere erheben sollte. DAs vergessen nur manche aus dieser Berufsgruppe allzu gerne.
Kritik sei daher an Dir, lieber Albert, einmal angemerkt.
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Albert Fischer (Dipl. Jur., LL.B., BDÜ)
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@sivara Apr 28, 2010

Also, man kann da nichts machen wie es scheint (Re feindseliger / beleidigender Unterton)....ich kann euch aber wirklich wirklich nicht verstehen. Wo ich herkomme haben die Leute eine dickere Haut. Wegen der Anrede "gute Frau" abgemahnt zu werden scheint mir nach wie vor uebertrieben.

Desweiteren halte ich mich auch nicht fuer etwas besseres als andere, aber manchmal habe ich mehr Plan von juristischen Fachbegriffen. Ich denke das liegt in der Natur der Sache.

Was den B
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Also, man kann da nichts machen wie es scheint (Re feindseliger / beleidigender Unterton)....ich kann euch aber wirklich wirklich nicht verstehen. Wo ich herkomme haben die Leute eine dickere Haut. Wegen der Anrede "gute Frau" abgemahnt zu werden scheint mir nach wie vor uebertrieben.

Desweiteren halte ich mich auch nicht fuer etwas besseres als andere, aber manchmal habe ich mehr Plan von juristischen Fachbegriffen. Ich denke das liegt in der Natur der Sache.

Was den BDUe angeht, so habe ich dort mal angerufen und (extrem hoeflich) ein paar Fragen gestellt, die Dame war hingegen sehr viel weniger hoeflich als ich und hat mir gesagt ich soll eine Email schreiben. Zwei Emails wurden nie beantwortet.

Ich habe dann auf ProZ gepostet und ein erfahrenes Mitglied hat mir dann gesagt, der BDUe verhalte sich oefter so und scheint geneigt, Quereinsteiger auszuschliessen. Ich denke den Thread kann man auch aufrufen.

Was die Beeidigung angeht, so habe ich mich da schlau gemacht und das geht.

Was das ITI angeht, so sind die sehr entgegenkommend und es ist nicht richtig dass man eine Uebersetzerausbildung haben muss, ich jedenfalls muss nur die Pruefung ablegen.

Vielen Dank fuer deinen Beitrag!
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@Lisa23 Apr 28, 2010

Vielen lieben Dank fuer deine instruktive und sinnvolle Nachricht!

Mit Spielchen (in der Tat nicht sehr clever gewaehlt, das Wort) meinte ich Regeln und Grundsaetze, die einem Juristen unbekannt sind, aber fuer Linguisten eine wichtige Rolle spielen. Sozusagen alles was mir unbekannt sein koennte, aer von Linguisten im 3. Semester erlernt wird...ich hoffe das macht mehr Sinn?

anyway:

PEACE


 


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