Frage um Rat bei seltsamer Situation
Thread poster: Giuseppina Gatta, MA (Hons)
Giuseppina Gatta, MA (Hons)
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Mar 10, 2010

Ich habe einen Vertrag zur Uebersetzung eines Buches unterschrieben (Vertrag stammt aus Deutschland) und erst am Anfang der Uebersetzung habe ich festgestellt, dass das Buch sehr schlecht geschrieben worden ist, und enthaelt verschiedene Fehler (Rechtschreiben, sachliche Fehler, wiederholte Saetze, u.v.m.). Ich hatte das Buch zwar vorher gelesen, aber man kann die Qualitaet nur genau bemerken, wenn man tatsaechlich anfaengt zu uebersetzen. Das Buch wurde auch vermeintlich von 2 verschiedenen Leu... See more
Ich habe einen Vertrag zur Uebersetzung eines Buches unterschrieben (Vertrag stammt aus Deutschland) und erst am Anfang der Uebersetzung habe ich festgestellt, dass das Buch sehr schlecht geschrieben worden ist, und enthaelt verschiedene Fehler (Rechtschreiben, sachliche Fehler, wiederholte Saetze, u.v.m.). Ich hatte das Buch zwar vorher gelesen, aber man kann die Qualitaet nur genau bemerken, wenn man tatsaechlich anfaengt zu uebersetzen. Das Buch wurde auch vermeintlich von 2 verschiedenen Leuten "korrekturgelesen". Trotzdem, gibt es so viele Fehler, dass die Bearbeitung sehr viel erschwert wird. Ich will auch nicht mehr solch ein Buch uebersetzen, genau wegen seiner Maengel.
Ich habe alles zum Autor erklaert, aber er will auch nicht verstehen, wird nichts tun, um die Fehler zu beheben, und meint, ich sollte das Buch sowieso uebersetzen, und wenn es Fehler gibt, diese auch korrigieren, obwohl ich ihm erklaert habe, es sei nicht meine Aufgabe. Der Mann hat offentlich keine Ahnung ueber Buecherschreiben und -uebersetzen.
Meine Frage ist: Im Vertrag steht folgende Bedingung:
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeder Seite unbenommen.

Ich haette gerne vom Vertrag gekuendigt, aber sind diese Maengel des Buches doch ein wichtiger Grund? Weisst jemand Bescheid?
Vielen Dank!
Giusi

[Modificato alle 2010-03-10 05:50 GMT]
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Gudrun Wolfrath
Gudrun Wolfrath  Identity Verified
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Ansprechpartner Verlag? Mar 10, 2010

Wenn du den Vertrag mit dem Verlag (und nicht mit dem Autor) geschlossen hat, dann wäre es auf jeden Fall ratsam, den Verlag zu kontaktieren und dich mit ihm zu beraten.

 
Simona R
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Vertragsgegenstand? Mar 10, 2010

Giuseppina Gatta, MA wrote:


Ich habe alles zum Autor erklaert, aber er will auch nicht verstehen, wird nichts tun, um die Fehler zu beheben, und meint, ich sollte das Buch sowieso uebersetzen, und wenn es Fehler gibt, diese auch korrigieren, obwohl ich ihm erklaert habe, es sei nicht meine Aufgabe.


Hallo Giuseppina,

was steht denn im Gegenstand des Vertrages?
Wenn dort nur vom Übersetzen die Rede ist, wird man wohl kaum von dir verlangen können, dass du auch noch die Fehler im Originaltext korrigierst, oder?

Ich wünsche dir jedenfalls ganz viel Erfolg!

Ciao,
Simona


 
Monika Elisabeth Sieger
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Kommt auf den Vertrag an Mar 10, 2010

Gudrun hat recht.
Ich würde mich auf jeden Fall mit dem Verlag in Verbindung setzen und versuchen, Kontakt mit dem Autor/den Autoren und Lektoren aufzunehmen.
Manchmal fällt es einem wirklich nicht auf.
Ich habe schon sowohl Korrektur, als auch als Lektorin wissenschaftliche Forschungstexte gelesen
Je nach Sujet merkt man das einfach nicht, weil man unter enormem Zeitdruck steht bzw. ganz genaue Vorgaben hat, nach was man lesen und suchen soll.
Man wird betriebsbl
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Gudrun hat recht.
Ich würde mich auf jeden Fall mit dem Verlag in Verbindung setzen und versuchen, Kontakt mit dem Autor/den Autoren und Lektoren aufzunehmen.
Manchmal fällt es einem wirklich nicht auf.
Ich habe schon sowohl Korrektur, als auch als Lektorin wissenschaftliche Forschungstexte gelesen
Je nach Sujet merkt man das einfach nicht, weil man unter enormem Zeitdruck steht bzw. ganz genaue Vorgaben hat, nach was man lesen und suchen soll.
Man wird betriebsblind!
Zunächst bist Du aber rein rechtlich an den Vertrag gebunden.
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Giuseppina Gatta, MA (Hons)
Giuseppina Gatta, MA (Hons)
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Kein Verlag da Mar 10, 2010

Danke fuer alle Antworten. Der Vertrag ist direkt mit dem Autor geschlossen worden, und Gegenstand ist doch nur die Uebersezung. Das Buch sollte durch ein Internetservice veroeffentlicht werden.

 
Gudrun Wolfrath
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"Generalüberholung" Mar 10, 2010

Deiner Beschreibung nach benötigt das Buch eine 'Generalüberholung'.

Beim Übersetzen nimmt man durchaus gelegentlich Korrekturen vor. Eine komplette Überarbeitung gehört meines Erachtens nicht zur Dienstleistung Übersetzen.

Vielleicht solltest du doch besser einen Anwalt fragen, ob die Klausel 'Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeder Seite unbenommen' hier anwendbar ist. Sicher ist sicher.

Ein letzter vorangehender Versuch, dich mit
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Deiner Beschreibung nach benötigt das Buch eine 'Generalüberholung'.

Beim Übersetzen nimmt man durchaus gelegentlich Korrekturen vor. Eine komplette Überarbeitung gehört meines Erachtens nicht zur Dienstleistung Übersetzen.

Vielleicht solltest du doch besser einen Anwalt fragen, ob die Klausel 'Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeder Seite unbenommen' hier anwendbar ist. Sicher ist sicher.

Ein letzter vorangehender Versuch, dich mit dem Autor sozusagen gütlich zu einigen, kann sicher auch nicht schaden.
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Pablo Bouvier
Pablo Bouvier  Identity Verified
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Frage um Rat bei seltsamer Situation" Mar 10, 2010

Giuseppina Gatta, MA wrote:

Ich habe einen Vertrag zur Uebersetzung eines Buches unterschrieben (Vertrag stammt aus Deutschland) und erst am Anfang der Uebersetzung habe ich festgestellt, dass das Buch sehr schlecht geschrieben worden ist, und enthaelt verschiedene Fehler (Rechtschreiben, sachliche Fehler, wiederholte Saetze, u.v.m.). Ich hatte das Buch zwar vorher gelesen, aber man kann die Qualitaet nur genau bemerken, wenn man tatsaechlich anfaengt zu uebersetzen. Das Buch wurde auch vermeintlich von 2 verschiedenen Leuten "korrekturgelesen". Trotzdem, gibt es so viele Fehler, dass die Bearbeitung sehr viel erschwert wird. Ich will auch nicht mehr solch ein Buch uebersetzen, genau wegen seiner Maengel.
Ich habe alles zum Autor erklaert, aber er will auch nicht verstehen, wird nichts tun, um die Fehler zu beheben, und meint, ich sollte das Buch sowieso uebersetzen, und wenn es Fehler gibt, diese auch korrigieren, obwohl ich ihm erklaert habe, es sei nicht meine Aufgabe. Der Mann hat offentlich keine Ahnung ueber Buecherschreiben und -uebersetzen.
Meine Frage ist: Im Vertrag steht folgende Bedingung:
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeder Seite unbenommen.

Ich haette gerne vom Vertrag gekuendigt, aber sind diese Maengel des Buches doch ein wichtiger Grund? Weisst jemand Bescheid?
Vielen Dank!
Giusi

[Modificato alle 2010-03-10 05:50 GMT]


m.E. ist die Korrektur eines Textes nicht im Uebersetzungsvetrag eingeschlossen, insoweit diese nicht schriftlich spezifiert worden ist und zufolge auch unverbindlich. Aber ich wuerde mich an der BDU anwenden um Rat fragen. Wahrscheinlich werden sie ueber einen spezialisierten Anwalt in solche Themen verfuegen.

[Editado a las 2010-03-10 21:40 GMT]


 
Giuseppina Gatta, MA (Hons)
Giuseppina Gatta, MA (Hons)
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TOPIC STARTER
Danke Mar 11, 2010

Ich habe mit einem italienischen Anwalt gesprochen, der auch ein Uebersetzer ist, spricht Deutsch und hat auch in Deutschland Erfahrungen gemacht. Da das Gesetz zu generell ist, meint er, kann es nur vom Gericht interpretiert werden. Das will ich auch nicht. Ich werde einfach die Uebersetzung ausfuehren, das ist die billigste und einfachste Loesung

 


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