Erste Steuererklärung Freiberufler 投稿者: Regina Maria Brodmann
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Guten Tag,
ich mache gerade meine erste Steuererklärung und habe ein paar Fragen, zu denen ich hoffentlich ein paar Ratschläge bekomme.
Ich bin freiberufliche Übersetzerin habe letztes Jahr etwa 8000 Euro verdient und habe meine Einnahmen in Anlage S eingegeben.
Allerdings habe ich auch ausländische Auftraggeber in Großbritannien, die mich mit Pfund auf mein britisches Konto bezahlen. Muss das in Anlage AUS und muss ich dann eine zweite Steurerklärung in Gr... See more Guten Tag,
ich mache gerade meine erste Steuererklärung und habe ein paar Fragen, zu denen ich hoffentlich ein paar Ratschläge bekomme.
Ich bin freiberufliche Übersetzerin habe letztes Jahr etwa 8000 Euro verdient und habe meine Einnahmen in Anlage S eingegeben.
Allerdings habe ich auch ausländische Auftraggeber in Großbritannien, die mich mit Pfund auf mein britisches Konto bezahlen. Muss das in Anlage AUS und muss ich dann eine zweite Steurerklärung in Großbritannien machen? Ich bin da grade sehr verunsichert.
Ich hoffe, jemand kann mich da ein wenig beraten.
Viele Grüße,
Regina ▲ Collapse | | |
Ich habe kein Auslandskonto und damit keine eigenen Erfahrungen, aber ... | Jan 20, 2017 |
... weil du noch gar keine Antwort bekommen hast:
Wenn du als Freiberufleren in Deutschland ansässig bist, dann bist du grundsätzlich nur hier steuerpflichtig. Ausländische Konten und Währungen ändern nichts dran. Es ist egal, ob die Kunden das Geld an ein deutsches oder ein britisches Konto überweisen.
Wenn die Einkünfte in Deutschland besteuert werden sollen, kommen sie ganz normal zu den anderen innergemeinschaftlichen Einkünften im EÜR-Formular. Mit dem For... See more ... weil du noch gar keine Antwort bekommen hast:
Wenn du als Freiberufleren in Deutschland ansässig bist, dann bist du grundsätzlich nur hier steuerpflichtig. Ausländische Konten und Währungen ändern nichts dran. Es ist egal, ob die Kunden das Geld an ein deutsches oder ein britisches Konto überweisen.
Wenn die Einkünfte in Deutschland besteuert werden sollen, kommen sie ganz normal zu den anderen innergemeinschaftlichen Einkünften im EÜR-Formular. Mit dem Formular AUS haben sie dann nichts zu tun. Sie sind keine ausländische Einkünfte im Sinne des Formulars.
Ich habe vorhin "grundsätzlich" geschrieben, da man sich viele Konstellationen ausdenken kann, wo diese normale Regelung nicht greift, aber wenn das Auftraggeber und keine Arbeitgeber sind und du nicht z. B. vor Ort für sie gearbeitet hast oder sehr viel Zeit im Jahr 2016 in Großbritannien verbracht hast, dann sind das fast sicherlich stinknormale innergemeinschaftliche Einkünfte.
Wenn das Geld aber zum Jahresend in GBP bleibt, weiß ich nicht, wie man das mit den Wechselkursen behandelt. Da rufst du am Besten bei deinem Finanzamt an. Überhaupt solltest du das unbedingt tun, um sicher zu sein, dass nicht doch irgendein Ausnahmefall vorliegt. ▲ Collapse | | |
Vielen Dank! | Jan 20, 2017 |
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde bei meinem Finanzamt mal nächste Woche anrufen, mal sehen was sie sagen. | | |
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